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6. Oktober 2010

Kaiserreich von 1871 - 1918


Otto von Bismarck, Gemälde von Franz von Lenbach

Otto von Bismarck

Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (seit 1865 Graf, seit 1871 Fürst von Bismarck, seit 1890 Herzog zu Lauenburg[1]; * 1. April 1815 in Schönhausen; † 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Hamburg) war von 1862 bis 1890 Ministerpräsident von Preußen und zugleich von 1867 bis 1871 Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes sowie von 1871 bis 1890 erster Reichskanzler des Deutschen Reiches, dessen Gründung er maßgeblich vorangetrieben hatte.


Reichstagsgebäude (1884-94 erbaut von Paul Wallot) - Gesamtansicht mit Königsplatz und Siegessäule. - Fotografie 1894
"Grosser Sitzungs-Saal" - Fotografie (Reproduktion in Lichtdruck) 1897
Blick in den Plenarsaal des Reichstagsgebäudes während der Antrittsrede von Reichskanzler Georg Michaelis am 19. Juli 1917, Foto

Das deutsche Kaiserreich war bestimmt von Modernität und Traditionalität. Demokratie und Monarchie waren bei seiner Gründung eine konfliktreiche Verbindung eingegangen, die im Rückblick oftmals Anlass zu der Frage nach den Entwicklungsmöglichkeiten der Verfassung vom 16. April 1871 gegeben hat. Bestand nach 1871 die Chance auf einen Übergang zur parlamentarischen Monarchie, in der der Kaiser nur noch geringen Einfluss auf die Staatsgeschäfte ausgeübt hätte, oder waren einer solchen Entwicklung enge Grenzen gezogen?

Nach der Verfassung stand dem vom Kaiser ernannten Reichskanzler, der nicht vom Vertrauen einer Mehrheit des Parlaments abhängig war, der Reichstag gegenüber, ohne dessen Zustimmung grundsätzlich kein Gesetz verabschiedet werden konnte und der den Staatshaushalt bewilligen musste. Nach 1871 tagte er zunächst in der ehemaligen Königlich-Preußischen Porzellanmanufaktur in der Leipziger Straße; das Reichstagsgebäude wurde erst am 6. Dezember 1894 bezogen.

Reichstagswahlrecht

Dem Reichstag gehörten 382, seit 1874 schließlich 397 Abgeordnete an. Sie wurden auf drei, seit 1888 auf fünf Jahre nach dem Grundsatz der allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Mehrheitswahl bestimmt. Wahlberechtigt waren alle männlichen Deutschen über 25 Jahre. Nach zeitgenössischen Maßstäben galt dieses Wahlrecht als modern und fortschrittlich, auch wenn es einzelne Parteien zunehmend benachteiligte. Das Reichstagswahlrecht trug nach 1871 maßgeblich zur umfassenden Politisierung der Bevölkerung bei, die sich nicht zuletzt in einer stetig wachsenden Wahlbeteiligung - von 50,7 Prozent im Jahr 1871 auf 84,9 Prozent im Jahr 1912 - niederschlug.

Mit der Politisierung der Deutschen begannen sich die Parteien tendenziell zu modernen Organisationen zu wandeln. Auch die Arbeitsweise des Politikers bekam neue Züge. Obwohl bis 1906 die Zahlung von Diäten verboten war, gehörten dem Reichstag bald viele Berufspolitiker an, die sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit auf einen bestimmten Politikbereich spezialisierten. Der Reichstag wurde zu einem Arbeitsparlament, das mit einem umfangreichen Gesetzeswerk entscheidend zur Ausbildung eines nationalen Rechts- und Wirtschaftsraumes beitrug und mit Kranken-, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung die Grundlage des Sozialstaates legte.

Kontrolle der Regierung

Hinsichtlich der Frage, ob im Zuge dieser umfangreichen Gesetzgebung Kaiser und Reichsregierung in eine solch weitgehende Abhängigkeit vom Reichstag geraten sind, dass man in der Praxis von einer allmählichen Parlamentarisierung des Kaiserreichs sprechen muss, gehen die Meinungen weit auseinander. Übereinstimmung besteht unter den Historiker nur darin, dass der Reichstag nach 1871 gegenüber der Reichsregierung und den im Bundesrat zusammengeschlossenen Einzelstaaten erheblich an Macht und Einfluss gewann. Eine Mehrheit ist aber der Auffassung, dass es den Parteien allein um eine wirksame Kontrolle der Regierung, nicht jedoch um die Übernahme der Macht ging und dem Kaiserreich ohnehin eine wichtige Voraussetzung für ein parlamentarisches Regierungssystem fehlte: Parteien, die bereit sind, auch grundsätzliche Interessensgegensätze zu überbrücken und zu dauerhaften Koalitionen zusammenzufinden.

Parteiensystem

Das Kaiserreich kannte keine Volksparteien mit einer breiten, sozial und konfessionell gemischten Wählerschaft, sondern zeichnete sich durch ein fünf Parteiensystem aus, das in einzelne Bruchstücke zerfiel. In diesem System waren die Parteien mehr oder minder stark mit deutlich voneinander abgrenzbaren Milieus verflochten, für deren Interessen sie eintraten. Im Einzelnen bestand es aus den Deutschkonservativen und der Deutschen Reichspartei, dem Zentrum als Vertreterin des politischen Katholizismus, ferner der Nationalliberalen Partei auf dem rechten und mehreren Parteien - unter anderem der Deutschen Fortschritts-, der Deutschen Freisinnigen Partei, der Freisinnigen Volkspartei und der Fortschrittlichen Volkspartei - auf dem linken Flügel des Liberalismus sowie der Sozialistischen Arbeiterpartei (1890 umbenannt in Sozialdemokratische Partei Deutschlands). Zwischen diesen Parteien kam es in den Jahren 1871-1918 zwar mehrfach zu Blockbildungen, doch nicht auf Dauer zu stabilen "Regierungskoalitionen". Um die Rechte des Parlaments entscheidend auszubauen oder gar eine Parlamentarisierung des Regierungssystems zu erzwingen, waren die Parteien zu zerstritten. Mit Ausnahme der SPD, die seit 1912 die stärkste Fraktion im Reichstag stellte, versprach sich darüber hinaus keine Partei von einer Verfassungsänderung einen dauerhaften Vorteil und selbst in den Reihen der Sozialdemokraten gab es ein mehrdeutiges Verhältnis zum Parlamentarismus.

Weltkrieg und Verfassungswandel

Erst als das Kaiserreich am Ende des Ersten Weltkrieges im September 1918 vor seinem wirtschaftlichen und militärischen Zusammenbruch stand, drängten die Mehrheitsparteien in die Regierung. Die militärische Führung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff wollte keine Verantwortung für die Niederlage übernehmen, obwohl sie im Laufe des Krieges die Politik des Kaiserreichs zunehmend und zuletzt fast diktatorisch bestimmt hatte. Sie kam den Parteien deshalb bereitwillig entgegen. Die Vorstöße der Mehrheitsparteien und militärischen Führung und nicht zuletzt der Druck des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, der nur mit einer demokratischen Regierung Frieden schließen wollte, bahnten den Weg für eine Parlamentarisierung. Mit großer Mehrheit änderte das Parlament die Reichsverfassung; das Kaiserreich wurde am 28. Oktober 1918 zu einer parlamentarischen Monarchie. Am 9. November 1918 rief der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann von einem Fenster des Reichstagsgebäudes die Republik aus und vollendete den Verfassungswandel.

Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848-1849


Paulskirche am 18. Mai 1848, Klick vergrößert Bild
Verfassung
Abgeordnete der Nationalversammlung in der Paulskirche: Die Lithografie des Augenzeugen Paul Bürde zeigt 100 der wichtigsten und populärsten Abgeordneten. Parlamentspräsident Heinrich von Gagern leitet die Versammlung. Paul Bürde, nach 1848

Wirtschaftliche Krisen, Massenarmut und allgemeine politische Unzufriedenheit destabilisierten seit Beginn der 1840er Jahre die soziale und politische Ordnung in zahlreichen europäischen Staaten und mündeten 1848 schließlich in eine ganz Europa erfassende revolutionäre Welle. Auch in Deutschland wurden auf Versammlungen und Demonstrationen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten und nationale Einheit gefordert. Unter dem Eindruck der revolutionären Dynamik gaben die restaurativen Kräfte schließlich ihren Widerstand auf und machten der von breiten Schichten getragenen Bewegung wesentliche Zugeständnisse: Die Zensur wurde aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen und reformbereite Regierungen ernannt. Auch der Einberufung einer Nationalversammlung, die die Errichtung eines deutschen Nationalstaats in die Wege leiten sollte, stimmten die Machthaber in den deutschen Einzelstaaten zu.

Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt am Main

Ende März 1848 entschied das aus Landtagsabgeordneten und führenden Vertretern der liberalen und demokratischen Opposition zusammengesetzte Vorparlament, die Mitglieder der Deutsche Nationalversammlung nach einem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht von volljährigen, "selbständigen" Männern wählen zu lassen. Die Durchführung der Wahlen oblag den Einzelstaaten und wurde höchst unterschiedlich gehandhabt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Paulskirchenparlaments betrug 649 Abgeordnete; aufgrund von Wahlboykotten gab es aber nur 587 reguläre Parlamentarier. Einschließlich aller Stellvertreter bzw. nachrückenden Abgeordneten haben bis zur Auflösung des so genannten Stuttgarter Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 insgesamt 809 Abgeordnete an den Verhandlungen des ersten deutschen Nationalparlaments teilgenommen.

Am 18. Mai 1848 versammelten sich in der Frankfurter Paulskirche die Mitglieder des ersten gesamtdeutschen Parlaments, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Zu ihrem ersten Präsidenten wählte die Nationalversammlung den angesehenen liberalen Politiker Heinrich von Gagern. Das Parlament gab sich eine Geschäftsordnung und setzte zur vorbereitenden Beratung Ausschüsse und Kommissionen ein. Unter diesen ragt insbesondere der Verfassungsausschuss hervor, der maßgeblich die später von der Paulskirche verabschiedete Verfassung konzipiert hat.

Fraktionsgründungen

Zur Vorbereitung der Arbeit in Plenum und Ausschüssen kamen Abgeordnete mit ähnlichen politischen Zielvorstellungen und Interessen in Klubs zusammen, um über die anstehenden Fragen zu beraten und das weitere Vorgehen abzustimmen. Diese nach den jeweiligen Tagungslokalen benannten Klubs gelten als Vorformen parlamentarischer Fraktionen, die zwar noch nicht die Geschlossenheit und Verbindlichkeit späterer Parlamentsfraktionen aufwiesen, sich aber gleichwohl für die Organisation und Strukturierung der Debatten und Entscheidungen als unerlässlich erwiesen. Die parlamentarischen Klubs der Paulskirche repräsentierten maßgebliche politische Strömungen der Zeit: Die monarchistische Rechte (Steinernes Haus, Café Milani) setzte sich für die Wahrung der Vorrechte der Einzelstaaten und der Monarchen ein. Die verschiedenen liberalen Gruppierungen des so genannten rechten und linken Zentrums (Casino, Augsburger Hof, Landsberg, Pariser Hof, Württemberger Hof) befürworteten eine föderal strukturierte, konstitutionelle Monarchie mit einem Parlament und einem erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt. Demgegenüber forderten die Fraktionen der demokratischen Linken (Deutscher Hof, Donnersberg, Nürnberger Hof, Westendhall) die Errichtung einer auf dem Prinzip der Volkssouveränität gründenden parlamentarisch-demokratischen Republik.

Grundrechte und Reichsverfassung

Zu den historisch herausragendsten Leistungen der Frankfurter Nationalversammlung gehört das am 21. Dezember 1848 verabschiedete "Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes". Zum ersten Mal erlangten damit Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Der auch die Weimarer Verfassung und das Grundgesetzes maßgeblich beeinflussende Grundrechtskatalog enthielt als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) sowie die Abschaffung der Todesstrafe.

Die am 27. März 1849 verabschiedete Reichsverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten (kleindeutsche Lösung). Sie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der auch das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Dem Reichstag, der sich aus einem Staatenhaus und einem demokratisch zu wählenden Volkshaus zusammensetzte, oblagen vor allem die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive. Die zentrale Frage der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament blieb allerdings offen und sollte später geregelt werden.

Scheitern der Revolution

Als im April 1849 der von der Nationalversammlung zum "Kaiser der Deutschen" gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. das ihm angetragene Amt unter Berufung auf seine im Gottesgnadentum begründete monarchische Legitimation ablehnte, waren die Bemühungen der Paulskirche um eine Verfassung und die Errichtung eines deutschen Nationalstaats praktisch gescheitert. Angesichts des Wiedererstarkens der monarchisch-restaurativen Kräfte in den deutschen Einzelstaaten resignierte das auch in der Bevölkerung schnell an Rückhalt verlierende Parlament und löste sich Ende Mai selbst auf. Auch das nach Stuttgart verlegte, vorwiegend aus linken Paulskirchenabgeordneten bestehende Rumpfparlament und die auch mit gewaltsamen Mitteln betriebene Kampagne zur Verteidigung der Reichsverfassung im südwestdeutschen Raum konnten die konterrevolutionäre Entwicklung nicht wirksam aufhalten. Mit der Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments und der Eroberung der badischen Festung Rastatt im Sommer 1849 war auch der letzte revolutionäre Widerstand gebrochen und die mit großen Hoffnungen angetretene liberale und demokratische Einheits- und Freiheitsbewegung von 1848/49 endgültig gescheitert.

Quelle

bundestag

Deutsche Einheits- und Freiheitsbewegung (1800 - 1848)



1814_100

Aufstieg zur Wartburg am 18. Oktober 1817: Die Initiative zum Wartburgfest, auf dem sich Studenten von elf Universitäten trafen, ging von der Jenaer Burschenschaft aus. Viele ihrer Mitglieder hatten in den Befreiungskriegen gekämpft. Holzstich
Zeitgenössischer Stich vom Zug der Demonstranten am 27.5.1832 zum Hambacher Schloß, das auch Marxsburg genannt wird. Auf dem Schloß Hambach fand vom 27. bis zum 30. Mai 1832 die erste deutsche demokratisch-republikanische Massenversammlung statt.

Ende des 18. Jahrhunderts entstanden in ganz Europa politische Bewegungen, die sich für nationale Einigung auf freiheitlicher Grundlage einsetzten. In Deutschland setzte diese Entwicklung vergleichsweise spät ein. Im "Heiligen Römischen Reich deutscher Nation" wurden die politischen Verhältnisse noch ganz von den überkommenen Strukturen des spätabsolutistischen Obrigkeitsstaats bestimmt. Zwar hatte es auch in den deutschen Territorien verschiedentlich Kritik am "Ancien Régime" gegeben, aber Entwicklungen, die die bestehende Ordnung ernsthaft in Frage stellten, waren lange Zeit nicht zu erkennen.

Erst die napoleonischen Expansionen Anfang des 19. Jahrhunderts erschütterten die alten Regime und setzten einen umfassenden politischen Modernisierungsprozess in Gang. Reformen in den von Frankreich okkupierten Rheinbundstaaten sowie die Einsicht in die offensichtliche Unterlegenheit der alten Ordnung lösten auch in anderen deutschen Staaten, allen voran in Preußen, Reformbemühungen aus. Zugleich trug der Widerstand gegen die französische Okkupation zur Formierung einer deutschen Nationalbewegung bei, die nicht nur eine Befreiung der französisch besetzten Gebiete anstrebte, sondern auch Forderungen nach nationaler Einheit und politischer Selbstbestimmung propagierte.

Politische Neuordnung auf dem Wiener Kongress

Nach dem Sieg über Napoleon verhandelte der Wiener Kongress von September 1814 bis Juni 1815 über eine Neuordnung der europäischen Staatenwelt. Die Verhandlungen wurden wesentlich von dem Bemühen um eine Wiederherstellung (Restauration) der vorrevolutionären Ordnung geprägt. Während außenpolitisch die Wiederherstellung des Machtgleichgewichts der europäischen Staaten angestrebt wurde, sollte im Innern das monarchische Staatsprinzip möglichst ohne Zugeständnisse an liberale und demokratische Ideen wieder zur Anwendung gebracht werden. Statt des von vielen erhofften Nationalstaats riefen die deutschen Fürsten den Deutschen Bund ins Leben. Dieser umfasste 37 Fürstentümer und vier Freie Städte. Einziges Bundesorgan war die unter dem Vorsitz Österreichs tagende Bundesversammlung in Frankfurt am Main, die später den Namen "Deutscher Bundestag" erhielt. Obwohl die Gestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundes angesichts der Schwerfälligkeit seiner institutionellen Einrichtungen eingeschränkt waren, erwies er sich lange Zeit als ein effektives Instrument zur Unterdrückung oppositioneller Bestrebungen.

Anfänge des parlamentarischen Lebens in Deutschland

Die Umsetzung der in der Bundesakte in Aussicht gestellten Verfassungen in den Einzelstaaten blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Während eine Reihe von mittel- und norddeutschen Staaten sich erst später eine Verfassung gab, lehnten Preußen und Österreich die Einführung von Verfassungen für ihre Herrschaftsgebiete bis 1848 ab. Nur in den süddeutschen Staaten wurden landständische Repräsentativverfassungen erlassen, die im begrenzten Umfang auch freiheitliche Bürger- und Teilhaberechte gewährten. Die in diesem Zusammenhang eingerichteten Volksvertretungen gaben der oppositionellen Bewegung neue Entfaltungsmöglichkeiten und markieren den Beginn der parlamentarischen Entwicklung in Deutschland. Die Landtage umfassten in der Regel zwei Kammern: In der ersten saßen Vertreter des Herrscherhauses und des Hochadels sowie vom König berufene Würdenträger aus Politik, Kirche und Gesellschaft. Die Sitze der zweiten Kammer wurden nach festen Quoten an bestimmte soziale Gruppen vergeben, deren Abgeordnete häufig nach einem gestuften Klassenwahlrecht und in indirekten Wahlverfahren bestimmt wurden. Obwohl die Landtage Gesetzen und der Erhebung von Steuern zustimmen mussten, waren ihre Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt. So scheiterten trotz einiger liberaler Reformen substanzielle Veränderungen stets am Alleinvertretungsanspruch der monarchischen Staatsspitze.

Aufbruch und Unterdrückung im Vormärz

Trotz Restauration der monarchischen Ordnung wurde vor allem im Bürgertum und an den Universitäten weiterhin für liberale und nationale Ideen geworben. Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817, zu dem sich rund 500 Studenten versammelten und ihrer Kritik an den bestehenden Verhältnissen Ausdruck gaben, war die erste gesamtnationale Veranstaltung der deutschen Nationalbewegung. Die Ermordung des Schriftstellers August von Kotzebue durch den Burschenschaftler Karl Ludwig Sand 1819 in Mannheim leitete eine Phase verschärfter Überwachung und Repression ein. Die auf Betreiben des österreichischen Außenministers Klemens von Metternich 1819 verabschiedeten Karlsbader Beschlüsse etablierten ein polizeistaatliches Überwachungs- und Unterdrückungsregime, das auf die vollständige Niederhaltung oppositioneller Bestrebungen abzielte. Im Zuge der so genannten Demagogenverfolgungen durch die in Mainz eingerichtete Zentraluntersuchungskommission wurden führende Vertreter der Opposition mit harten Sanktionen zum Schweigen gebracht. Die nationale und liberale Bewegung wurde dadurch organisatorisch schwer getroffen und in ihrer Entfaltung zurückgeworfen. Große Teile des mit der Bewegung sympathisierenden Bürgertums zogen sich resigniert in das private Idyll des vermeintlich unpolitischen "Biedermeier" zurück.

Erneuten Auftrieb erhielt die Oppositionsbewegung durch die Pariser Julirevolution und den polnischen Aufstand zu Beginn der 1830er Jahre. Vielerorts kam es zu Protesten und Unruhen gegen wirtschaftliche Missstände und politische Unterdrückung. In Braunschweig, Sachsen, Kurhessen und Hannover sahen sich die regierenden Fürstenhäuser zu Zugeständnissen in der Verfassungs- und Bürgerrechtsfrage gezwungen. Auf Initiative des Press- und Vaterlandsvereins versammelten sich am 27. Mai 1832 über 20.000 Menschen zu einer großen Nationalfeier auf Schloss Hambach, um die Schaffung eines demokratischen deutschen Nationalstaats in einem freiheitlichen Europa zu fordern. Diese erste große politische Massendemonstration in Deutschland, bei der viele Festteilnehmer schwarz-rot-goldene Fahnen - den allgemein als Symbol der deutschen Einheit anerkannten Farben der Burschenschaft - trugen, gab der oppositionellen Bewegung mächtigen Auftrieb. Der Ruf nach verfassungspolitischen Veränderungen war fortan nicht mehr zu unterdrücken.

Quelle

bundestag

Nichts wird zur Wahrheit, nur weil man es oft genug wiederholt

Es gibt sehr viele Dinge auf der Erde, die nicht sehr einfach zuerklären sind und manches Mal nur durch ein Dogma der Wissenschaft am Leben erhalten werden. Es kann nicht sein, was nicht sein darf - so die Devise vieler Wissenschaftler und selbst ernannten Experten. Das müssen wir ändern, indem wir kritische Fragen stellen und nicht alles als gegeben hinnehmen.

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