1. November 2011
28. Oktober 2011
VORSICHT VOR Battlefield 3 TEIL 3 - Der Teufel im Vertragsdetail - Special: Analyse zur EULA von EA Origin
Special: Analyse zur EULA von EA Origin
Der Teufel im Vertragsdetail
Ein Anwalt hat für uns die EULA von Electronic Arts’ Internet-Plattform Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers untersucht – und mehrere Rechtsverstöße festgestellt.
Von GameStar Redaktion |
Datum: 25.10.2011
Thomas Schwenke In den vergangenen Wochen hat Electronic Arts’ Online-Plattform Origin die Spielergemüter erhitzt. Denn in der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) und in den Datenschutz-Richtlinien des Publishers verbergen sich diverse rechtliche Stolperfallen. Beispielsweise nimmt sich EA das Recht, auf den Computern der Nutzer umfassend Daten zu erfassen und auszuwerten. Bleibt die Frage: Ist das wirklich rechtens? Schließlich wird nach Battlefield 3 vermutlich jedes künftige EA-Spiel zwingend die Installation von Origin voraussetzen, also unter anderem auch Mass Effect 3 .
Wir haben den Rechtsanwalt Thomas Schwenke gebeten, den Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin, die »Electronic Arts Nutzungsbedingugen« sowie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers zu untersuchen. In seinem Gutachten behandelt er zwar nicht alle, wohl aber die auffälligsten und gröbsten Rechtsverstöße. Die analysierten Dokumente entsprechen dem Stand vom 22. Oktober 2011.
Der Autor
Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWIrt(FH), LL.M. (Auckland) ist Partner der Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG in Berlin und berät Gründer sowie Unternehmen in Rechtsfragen zum Social Media Marketing, Datenschutz, Vertragsrecht und Schutz geistiger Rechte. Des Weiteren hält er Workshops und Vorträge zu diesen Themen. Vor seiner Niederlassung als Rechtsanwalt leitete er eine Agentur für Online-Marketing und Webdesign. Obendrein ist Thomas Schwenke passionierter Battlefield-Spieler.
Gesetzlicher Rahmen
Bei der EULA und den Datenschutz-Richtlinien handelt es sich um AGB, die nur innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens der §§ 305 ff BGB zulässig sind. AGB liegen dann vor, wenn eine Partei vorformulierte Vertragsbedingungen der anderen im Rahmen eines Vertrages stellt. Wie die Bedingungen bezeichnet werden (EULA, Nutzungsbedingungen, Richtlinien, Policies, etc), ist irrelevant. Bei der Prüfung der AGB müssen wir insbesondere die folgenden Gesetze beachten.
Abkürzungen
AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen
BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
TMG – Telemediengesetz
UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
-
AGB sind nur wirksam, wenn der Verbraucher vor dem Vertragsschluss von ihnen Kenntnis hatte (§ 305 Abs.2 BGB).
-
AGB dürfen nicht überraschend sein, also Klauseln enthalten, mit denen ein durchschnittlicher Verbraucher nicht rechnen muss (Das Gesetz geht davon aus, dass Verbraucher sich die AGB meistens nicht durchlesen) (§ 305 c Abs.1 BGB).
-
AGB müssen transparent sein, das heißt, die Verbraucher müssen sie überblicken und verstehen können (§ 307 Abs.1 BGB).
-
AGB dürfen die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn Verbraucherrechte wie Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche ausgeschlossen werden oder Datenerhebung ohne wirksame Einwilligung erfolgt (§ 307 Abs.1 und 2 BGB).
-
Wenn Zweifel bestehen, was eine Klausel bedeutet, gehen sie zu Lasten des Unternehmens. Das heißt, dass die Klausel im Zweifelsfall unwirksam ist (§ 305 c Abs.2 BGB).
-
Ist eine Klausel unwirksam, wird sie nicht etwa auf das zulässige Maß gestutzt sondern wird komplett gestrichen. Es gilt dann das Gesetz (§ 306 BGB).
Was die Wirksamkeit von Einwilligungen in die Datenerhebung angeht, so sind diese gem. §§ 4a BDSG, 13 Abs.2 TMG nur unter den folgenden Voraussetzungen wirksam:
-
Die Einwilligungsklauseln in den Datennutzungsbedingungen sind allgemein verständlich und
-
besonders hervorgehoben (zum Beispiel fett markiert). Es ist also nicht erlaubt Formulierungen wie »Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass …« im Fließtext zu »verstecken«.
Die Origin-EULA
Im Folgenden betrachten wir die Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin. Wichtige Stellen in den zitierten Abschnitten haben wir hervorgehoben.
Der Endnutzer-Lizenzvertrag, auch EULA genannt. C. Lizenzbestätigung. Die Anwendung und eine Internetverbindung sind notwendig, um die Lizenz bestimmter Produkte zu prüfen, die von EA vertrieben werden. Du bestätigst und stimmst zu, dass die Anwendung automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte prüfen kann, ohne dich separat darüber zu benachrichtigen. Dies bedeutet, dass die Anwendung auf deinem Computer installiert bleiben muss, damit du die Anwendung und bestimmte EA-Produkte benutzen kannst. Du bestätigst und stimmst zu, dass die Anwendung Informationen über deinen Computer, Hardware, Medien, Software und deine Nutzung der Anwendung benutzen kann, um deine Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendung zu aktualisieren.
Hierbei handelt es sich um einen Kopierschutz durch die Hintertür. Alternativ könnte man Origin auch als Spyware bezeichnen. EA nimmt sich das Recht heraus, auf alle Informationen über und auf dem Computer zuzugreifen, um zu prüfen ob keine illegalen EA-Produkte darauf installiert sind.
-
Eine solche Klausel ist zum einen überraschend gem. § 305 c Abs.1 BGB, weil ein Verbraucher nicht damit rechnen muss, dass er mit dem Nutzen einer Onlineplattform alle seine Daten auf dem PC preis gibt, und zum anderen
-
benachteiligt sie den Verbraucher unangemessen gem. § 307 Abs.1, weil es intransparent ist, welche Daten erhoben werden (im Zweifel muss von allen ausgegangen werden), und die Freigabe aller Inhalte des Rechners auch intime Informationen oder berufliche Informationen umfassen kann. Diese Freigabe wird auch nicht durch den Schutz der EA-eigenen Urheberrechte gerechtfertigt.
Die Folge ist, dass diese Klausel unwirksam ist. Wenn EA tatsächlich auf die Daten zugreift, so geschieht das widerrechtlich.
2. Einwilligung zur Datenerhebung und -nutzung. Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben. WENN DU NICHT WILLST, DASS EA DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENEN DATEN SAMMELT, BENUTZT, SPEICHERT, ÜBERMITTELT ODER ANZEIGT, INSTALLIERE ODER NUTZE DIE ANWENDUNG BITTE NICHT.
Diese Klausel besagte ursprünglich, dass EA alle Daten des Nutzers (sprich: wer er ist, was er am Computer macht, was er darauf gespeichert hat, etc.) für Marketingzwecke verwenden darf. Das war eine überraschende Klausel § 305c, die unangemessen war § 307 und damit unwirksam.
3. Anwendungskommunikation und Verhalten/Datenschutz-Einstellungen
[…]
EA behält sich das Recht vor, die über die Anwendung stattfindende Kommunikation zu überwachen und jegliche Information zu veröffentlichen, die EA für nötig hält, um (i) deine Einhaltung dieser Lizenz sicherzustellen; (ii) geltende Gesetze, Regelungen oder Bestimmungen rechtlicher Verfahren einzuhalten; (iii) die Rechte, Interessen und das Eigentum von EA, seinen Angestellten oder der Öffentlichkeit zu schützen. EA behält sich auch das Recht vor, nach eigenem Ermessen Informationen, Material oder Teile davon zu bearbeiten und/oder zu entfernen und einen Transfer abzulehnen.
Diese mittlerweile entfernte Klausel war ebenfalls überraschend § 305c BGB und unangemessen § 307 BGB, da EA hier nach eigenen Gutdünken zum Beispiel die Privatnachrichten der Nutzer überprüfen konnte. In der neuen Fassung wurde diese Klausel entfernt.
6. Kündigung. Dieser Vertrag ist gültig, bis er gekündigt wird. Deine Rechte aus diesem Vertrag werden sofort automatisch und ohne Vorankündigung durch EA gekündigt, wenn du (i) den in diesem Vertrag aufgeführten Bestimmungen nicht nachkommst; oder (ii) EA die Anwendung nicht mehr unterstützt.
Es ist nicht zulässig, dass EA die Unterstützung der Software einfach so ohne einen wichtigen Grund jederzeit beenden und kündigen kann. Diese Klausel ist nach § 307 BGB unangemessen.
7. Gewährleistungsbeschränkung. SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, WIRD DIR DIE ANWENDUNG "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH ALLER MÄNGEL UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. […]
8. Haftungsbeschränkung. SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, HAFTET EA, SEINE?TOCHTER- UND?PARTNERUNTERNEHMEN DIR GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR PERSONENSCHÄDEN, SACHSCHADEN, […]
Diese beiden Klauseln besagen im Prinzip, dass EA keine Gewährleistung für Origin übernimmt und für keine Schäden haftet.
-
Auch hier ist eine solche Klausel überraschend § 305c und gem. § 307, 309 Nr. 7 und 8 BGB unwirksam, weil Gewährleistungs- und Haftungspflichten nicht im vollen Umfang ausgeschlossen werden können. Zum Beispiel müssen Personenschäden oder Handeln wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes ausgenommen werden. Auch dürfen die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Das ist verständlich, denn ansonsten könnte EA theoretisch die PCs der Nutzer absichtlich vernichten und könnte sich auf diese Klausel berufen. Oder man könnte sich nicht darauf berufen, dass man das frisch gekaufte BF3 nicht spielen kann, weil Origin nicht funktioniert.
-
Da hilft es auch nicht dass EA »soweit rechtlich zulässig« schreibt. Wenn man so seine Fehler ausbügeln könnte, könnten die EULA gleich »Wir dürfen alles, soweit es rechtlich zulässig ist« heißen.
Die beiden Klauseln sind daher völlig unwirksam. Die Verbraucher haben weiterhin die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Rechtsverletzungen.
10. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird die Bestimmung so angepasst, dass sie ihrem ursprünglichen Zweck so weit wie möglich entspricht. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.
Diese Klausel kann man sich sparen. Das Gesetz sagt im § 306 BGB, dass zweideutige oder zum Teil unwirksame Klauseln ganz gestrichen werden und an ihre Stelle das Gesetz tritt. Eine Anpassung, wie von EA gewünscht, findet nicht statt. Diese Klausel ist also auch unwirksam.
13. Geltendes Recht. Falls du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hast: (i) unterliegen dieser Vertrag und deine Nutzung der Anwendung den Gesetzen Englands (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder deiner Nutzung der Anwendung bei den Gerichten Englands liegt, und unterwirfst dich ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte. […]
Es ist zwar möglich, vertraglich festzulegen, dass ein ausländisches Recht anwendbar sein soll, aber nicht im Hinblick auf zwingende Verbraucherschutzvorschriften wie sie oben genannt wurden. Ebenfalls sind Gerichtsstandvereinbarungen nach § 38 ZPO nur unter Kaufleuten, aber nicht mit Verbrauchern wirksam. Die Klauseln sind damit unwirksam, es gilt deutsches Recht, und die Verbraucher können sich vor deutschen Gerichten wehren.
Die Datenschutz-Richtlinien
Einleitung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit zu verändern, schauen Sie deshalb bitte regelmäßig nach.
Die Datenschutz-Richtlinien von EA Origin. Ein Änderungsvorbehalt von AGB ist nur dann zulässig, wenn triftige Gründe vorliegen, der Verbraucher über die Änderung informiert wurde (z.B. per Email) und ihm eine angemessene Frist zum Widerspruch gegeben worden ist (§§ 305 Abs.2, 308 Nr.4 BGB).
IV. Was sind nicht-personenbezogene Daten und wann werden diese von EA erfasst?
[…]
A. Welche Arten von nicht-personenbezogenen Daten werden von EA erfasst?
Wenn Sie EA Online- und Mobil-Produkte und -Dienste nutzen oder unsere Spiele auf Ihrem PC oder Spielsystem spielen, erfassen wir möglicherweise bestimmte, nicht-personenbezogene demographische Daten, einschließlich Geschlecht, Postleitzahl, Daten über Ihren Rechner, Ihre Hardware, Software, Plattform, Spielsystem, Medien, mobiles Gerät, einschließlich Geräte-IDs, Ereignisdaten, Internet Protocol (IP)-Adresse, Netzwerk-Media Access Control (MAC)-Adresse und Verbindung. Wir erfassen außerdem andere nicht-personenbezogene Daten wie z.B. Benutzername, Benutzer-ID oder Persona, Nutzung von Funktionen, Spielstatistiken, Punktzahlen und Leistungen, Benutzerranglisten und Klickpfade sowie andere Angaben, die Sie möglicherweise bei Umfragen über Ihre Kontoeinstellungen und Online-Profile wie beispielsweise Freunde-Listen oder Käufe machen. Im Rahmen von Markt- und demographischen Studien und/oder Daten erhalten wir möglicherweise auch von Dritten entweder nicht-personenbezogene Daten oder öffentlich zugängliche Informationen, die wir zur Ergänzung der unmittelbar von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nutzen.
B. Auf welche Weise erfasst EA nicht-personenbezogene Daten?
EA erfasst nicht-personenbezogene Daten zusammen mit personenbezogenen Daten, wenn Sie diese in Zusammenhang mit verschiedenen Online- und mobilen Aktivitäten, einschließlich z.B. Online- und mobile Käufe, Spielregistrierung und Marketing-Umfragen, aktiv zur Verfügung stellen. Zudem verwenden wir und andere Drittparteien Cookies und andere Technologien, um nicht-personenbezogene demographische Daten passiv zu erfassen, Ihr Erlebnis auf unseren Sites zu personalisieren sowie Werbeanzeigen und andere Aktivitäten zu überwachen, wie nachfolgend beschrieben. Von den erfassten Daten leiten wir unter Umständen auch andere Fakten ab, wie z.B. die Ermittlung des geltenden Steuersatzes anhand Ihrer IP-Adresse.
Diese beiden Aussagen sind nicht nur verworren, sondern auch widersprüchlich.
-
Zuerst erklärt EA, welche Daten sie erfassen, weil sie sie für nicht-personenbezogen halten (was im Fall von IP-Adressen zweifelhaft und bei den individuellen MAC-Adressen schlichtweg inkorrekt ist), um dann zuzugeben, dass sie ohnehin diese Daten mit personenbezogenen Daten kombinieren. Damit werden aber all diese Daten zu personenbezogenen Daten!
-
Man muss sich das so vorstellen. EA speichert alle Informationen über die Hardware, die Software, das Spielverhalten, die Käufe und die Interaktionen mit Freunden des Nutzers X. Und dann speichert EA »separat« dazu, dass Nutzer X den Namen Petra Schmitz trägt. Damit kann der Hersteller all dieseDaten der Frau Schmitz zuordnen. Sie sind also alle personenbezogen.
VI. Was geschieht mit den von EA erhobenen Daten?
A. Wie nutzt EA Ihre Daten?
EA nutzt Ihre Daten, um Ihren besonderen Wünschen nachzukommen, Ihre Bestellungen auszuführen und Ihnen eine Kaufbestätigung und andere kontobezogene Informationen zu senden. Außerdem ermöglichen uns die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, Ihnen Mitteilungen über Neues und Interessantes, einschließlich neuer Produkte, Funktionen, Verbesserungen, besonderer Angebote, Upgrade-Möglichkeiten, Wettbewerbe und interessanter Veranstaltungen, zu senden. Sie können auch die Zusendung bestimmter dieser Mitteilungen später wieder abwählen.
Eine solche Zustimmung in den Versand von Werbung darf nicht in den Datenschutzbestimmungen »versteckt« werden. Sie muss ausdrücklich mit einem separaten Kontrollkästchen abgefragt werden. Damit könnte man EA beispielsweise beim Versand von Werbeemails abmahnen (§§ 13 Abs.2 TMG, 7 Abs.3 Nr.3 UWG).
B. Teil EA meine Daten mit Dritten?
[…]
Unter Umständen greifen wir auch auf personenbezogene Daten zu und legen diese offen, einschließlich persönlicher Mitteilungen in Zusammenhang mit den Missbrauch-Meldefunktionen in unseren Produkten und Diensten, um gesetzliche Rechte durchzusetzen und Gesetze einzuhalten, um die Anordnung einer staatlichen oder anderen zuständigen Behörde zu befolgen, oder bei begründeter Annahme, dass eine Offenlegung erforderlich ist für die Behandlung einer potentiellen oder tatsächlichen Verletzung oder Beeinträchtigung unserer Rechte, unseres Eigentums, unseres Geschäftsbetrieb, unserer Benutzer oder anderer möglicherweise geschädigter Personen, oder wenn wir der Ansicht sind, dass eine Offenlegung für den Schutz unserer Rechte, die Betrugsbekämpfung und/oder in Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung, gerichtlichen Verfügung oder einer EA zugestellten Ladung erforderlich ist. Beachten Sie, dass bestimmte öffentlich zugängliche Informationen, die Sie auf unseren und auf den Sites und Diensten Dritter posten und mitteilen, öffentliche Informationen sind, für die Sie keinen Datenschutz erwarten können. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in Abschnitt XI.
Zwar hat EA die Überwachung der Nutzerkommunikation aus der Origin-EULA gestrichen, aber wenn Sie meinen, dass ihre Rechte gefährdet sein könnten, dürfen Sie weiterhin auf alle Nachrichten der Nutzer zugreifen. Diese Klausel ist trotz der Formulierung »bei begründeter Annahme« unwirksam, da der Zugriff auf private Daten nicht so einfach in den AGB versteckt werden darf.
VII. Wo werden die Daten gespeichert?
EA ist ein weltweit tätiges Unternehmen, und die meisten der Computersysteme, auf denen EA die von ihm gesammelten oder erhaltenen Daten erfasst, speichert und nutzt, befinden sich in den Vereinigten Staaten. Unter bestimmten Umständen nutzen wir möglicherweise Datenspeichereinrichtungen in Asien und/oder der Europäischen Union. Ihre personenbezogenen Daten können von EA in die Vereinigten Staaten oder in andere Länder, einschließlich Länder innerhalb und außerhalb der Europäischen Union und Asien, übertragen und dort verwendet, verarbeitet, gespeichert und für die in diesen Datenschutzrichtlinien aufgeführten Zwecke verwendet werden.
EA sagt man dürfe die Daten der Nutzer in beliebige andere Länder verschicken. Gemäß §§ 4b, 4c BDSG ist das jedoch nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer erlaubt, die zudem informiert werden müssen, um welche Länder es sich handelt. Die Klausel ist unwirksam.
Die Electronic-Arts-Nutzungsbedingungen
Im Folgenden betrachten wir die »Electronic Arts Nutzungsbedingungen«, die man bei der Installation von Origin zwangsläufig mit akzeptieren muss. Wichtige Stellen haben wir wie gewohnt hervorgehoben.
Die EA-Nutzungsbedingungen. Einleitung
Es steht EA frei, die Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen der Bedingungen, die bestehende EA-Dienste betreffen, gelten dreißig (30) Tage nach der Veröffentlichung auf terms.ea.com/de. Nutzungsbedingungen für neue EA-Dienste treten sofort in Kraft nach der Veröffentlichung auf terms.ea.com/de.
Ein Änderungsvorbehalt von AGB ist nur dann zulässig, wenn triftige Gründe vorliegen, der Verbraucher über die Änderung informiert wurde (z.B. per Email) und ihm eine angemessene Frist zum Widerspruch gegeben worden ist (§§ 305 Abs.2, 308 Nr.4 BGB). Das heißt wenn EA Änderungen wie oben angemerkt vornimmt, sind diese unwirksam.
10. Kündigung Ihres Kontos
Sie haben das Recht, Ihr Konto oder ein bestimmtes Abonnement für einen EA-Dienst jederzeit zu kündigen. Sollten Sie mit diesen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, unsere Dienste nicht zu nutzen und Ihr Konto oder etwaige Abonnements zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Kündigung Ihres Kontos oder eines bestimmten Abonnements im Streitfall zwischen Ihnen und EA oder in einem sich darauf beziehenden Streitfall Ihr einziges Recht und Rechtsmittel ist
Man darf dem Verbraucher nicht verbieten, sich im Streitfall an ein Gericht zu wenden. Diese Klausel ist überraschend (§ 305c BGB), benachteiligt die Verbraucher unangemessen gem. § 307 BGB und ist damit unwirksam.
Fazit
Die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts enthalten umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte. EA nimmt sich über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt.
Ferner räumt sich EA das Recht ein, praktisch alle Daten über die Nutzer, über deren Computer sowie deren Verhalten zu erfassen und zu verarbeiten. Nach den ersten Protesten wurde zumindest die Klausel entfernt, nach der diese Daten für Marketingzwecke genutzt und weiter gegeben werden durften. Trotzdem sind aufgrund des hier an den Tag gelegten Datenschutzverständnisses von EA massive Datenschutzverstöße zu erwarten. Auch wenn EA sagen sollte, dass sie nicht soweit gehen werden, wie es in den EULA steht, dann bleibt die Frage: Wozu brauchen sie diese Rechte dann überhaupt?
Man nennt so etwas auch »Defective by design«. Wenn etwa ein EA-Mitarbeiter sich fragt, im welchen Umfang er die Nutzerdaten verwenden darf, dann schaut er in die EULA. Und wenn dort die derzeitigen Erlaubnisse stehen, ist anzunehmen, dass er davon ausgeht, dass sie den Rahmen des Erlaubten darstellen. EA versucht zudem den Nutzern an der Durchsetzung ihrer Rechte zu hindern, indem das Unternehmen alle Gewährleistung und Haftung ausschließt, zum Teil sagt, dass Nutzer sich nur durch Kündigung ihres Kontos wehren oder nur auf englisches Recht berufen und in England klagen dürfen.
Mögliche Folgen
Als Folgen der rechtswidrigen Bestimmungen kommen in Frage:
-
Die Verbraucher haben das Recht erworbenen Spiele, welche zwingend die Akzeptanz der Origin-EULA und/oder der Datenschutz-Richtlinie voraussetzen, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Die Verbraucher wurden beim Kauf zwar darüber aufgeklärt, dass sie sich bei Origin anmelden müssen, aber ihnen wurden nicht vor dem Kauf die eklatant rechtswidrigen Regeln offenbart, die sie vor der Nutzung des Spiels zwingend akzeptieren müssen. Das heißt, sie haben ein rechtlich mangelhaftes Spiel erhalten (§§ 434, 437 BGB).
-
Die Verbraucher haben das Recht, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten oder deren Löschung zu verlangen (§§ 34, 35 BDSG). Bei Datenschutzverstößen kommt ebenfalls Schadensersatz in Frage -- allerdings eher theoretisch, da es schwer ist, den Schaden nachzuweisen.
-
Über EA könnte ein Bußgeld durch die Datenschutzbehörden bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Soweit bekannt, hat EA jedoch keinen Sitz in Deutschland, also ist das unwahrscheinlich.
-
Ebenso unwahrscheinlich sind daher die Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzzentralen.
Quelle :
http://www.gamestar.de/spiele/battlefield-3/artikel/analyse_zur_eula_von_ea_origin,45612,2561554.html
25. Oktober 2011
VORSICHT VOR Battlefield 3 TEIL 2 - PC Origin - Neue Nutzungsbedingungen: Sammelklagen untersagt
Die Großbuchstaben sind dabei direkt aus den Nutzungsbedingungen zitiert und nicht von uns hinzugefügt worden. Electronic Arts nimmt Nutzern von Origin dadurch das Recht mit anderen Klägern gegen das Unternehmen vorzugehen. Zugelassen sind ausschließlich Gerichtsverfahren, die einen persönlich und Electronic Arts betreffen. Sogar Gerichtsverfahren, die einander ähneln, werden bei Zusammenschluss ungültig.
Der Publisher Electronic Arts benutzt die hauseigene Online-Plattform Origin zum Verkauf digitaler Spiele. Außerdem ist das Programm Pflicht für Nutzer großer Titel wie Battlefield 3 und Mass Effect 3. Durch die neuen Nutzungsbedingungen schützt sich EA gegen Sammelklagen, die vor allem in den USA sehr beliebt sind.
Die Nutzungsbedingungen sind zumindest in den USA rechtlich einwandfrei. Unternehmen ist es erlaubt eine »Ihr dürft uns nicht verklagen«-Klausel in die Nutzungsbedingungen ihrer Services einzubauen, seitdem der US Supreme Court im April dem amerikanischen Mobilfunkanbieter AT&T Recht gegeben hat. AT&T hatte eine ähnliche Klausel in die eigenen Verträge eingebaut.
Quelle :
http://www.gamestar.de/spiele/battlefield-3/news/origin,45612,2560997.html
VORSICHT VOR Battlefield 3 TEIL 1 - PC Origin - EA ändert Nutzungsbedingungen
Außerdem wird Punkt 2 der End User License Agreements (EULA), in dem es um die Sammlung von Daten geht, neuerdings von Electronic Arts mit einer Nachricht an den Kunden eingeleitet. EA wisse, dass Nutzer sich so ihre Gedanken darüber machen, welche Daten gesammelt, genutzt und verbreitet werden und bedankt sich für das Vertrauen darin, dass EA mit besagten Daten vorsichtig und verantwortungsbewusst umgeht.
Informationen über Kunden sei ein wichtiger Teil des Geschäfts. EA würde niemals Daten verkaufen, die Personen zugeordnet werden können, noch würde das Unternehmen jemals Spyware benutzen oder auf den Rechnern der Kunden installieren. Personenbezogener Daten würden von EA und Partnern nicht veröffentlicht. Es sei denn, juristische Umstände verlangen es.
Ein großer Kritikpunkt hat sich aber nicht geändert: Origin sammelt im Gegensatz zum Konkurrenten Steam auch Daten über Programme, die nichts mit Origin zutun haben. Bei Steam hat der Nutzer die Möglichkeit die Datensammlerei komplett abzulehnen, diese Option wird es für Origin-Nutzer nicht geben. EA weist in den Nutzungsbedingungen darauf hin, dass diejenigen, die mit dem Sammeln ihrer Daten nicht einverstanden sind, auf die Nutzung von Origin verzichten sollen.
Der Verzicht auf Origin hat allerdings den Verzicht auf verschiedene Spiele zur Folge. Sowohl der heiß erwartete Ego-Shooter Battlefield 3 , als auch das Action-Rollenspiel Mass Effect 3 setzen EAs Daten sammelnde Online-Plattform voraus.
Die weit reichenden Rechte, die Spieler mit der Installation von Origin dem Publisher EA einräumen, sind erst vor einigen Tagen bekannt geworden, worauf Spieler mit großen Protesten antworteten. Bisher sind die Änderungen nur in der englischen Version zu finden, eine deutsche Version wird vermutlich in der kommenden Woche veröffentlicht.
Quelle :
http://www.gamestar.de/spiele/battlefield-3/news/origin,45612,2560512.html
Nichts wird zur Wahrheit, nur weil man es oft genug wiederholt
Haftung
Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich die jeweiligen Inhaber/ Betreiber verantwortlich. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher in diesem Blog verlinkten Webseiten, sowie den dort zu findenden weiterführenden Links und mache mir die jeweiligen Inhalte nicht zu eigen. Der Autor dieser Webseiten ist bestrebt, die hier angebotenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig darzustellen und aktuell zu halten. Dennoch kann er keinerlei Haftung für Schäden übernehmen, die sich aus der Nutzung der angebotenen Informationen ergeben können – auch wenn diese auf die Nutzung von allenfalls unvollständigen bzw. fehlerhaften Informationen zurückzuführen sind. Eine Haftung für die Inhalte von verlinkten Seiten ist ausgeschlossen, zumal der Autor keinen Einfluss auf Inhalte von gelinkten Seiten hat. Für Inhalte von Seiten, auf welche von Seiten dieser Homepage verwiesen wird, haftet somit allein der Anbieter dieser fremden Webseiten – niemals jedoch derjenige, der durch einen Link auf fremde Publikationen und Inhalte verweist. Sollten gelinkte Seiten (insbesondere durch Veränderung der Inhalte nach dem Setzen des Links) illegale, fehlerhafte, unvollständige, beleidigende oder sittenwidrige Informationen beinhalten und wird der Autor dieser Seite auf derartige Inhalte von gelinkten Seiten aufmerksam (gemacht), so wird er einen Link auf derartige Seiten unverzüglich unterbinden.
Informationsinhalt
Die Informationen dieser Webseiten können ohne vorherige Ankündigung von 3. (Youtube,google,u.s.w.) geändert, entfernt oder ergänzt werden. Der Autor kann daher keine Garantie für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder Aktualität der bereitgestellten Informationen geben.